Spezialisierung auf das Arbeitsrecht:

Kompetenz Arbeitsrecht - eine Entscheidung zu Ihren Gunsten!

Komplexität erfordert Spezialisierung

Das Recht in allen seinen Aspekten ist eine komplexe Materie – die immer komplexer wird, durch

  • die Vielzahl neuer Gesetze und Gesetzesänderungen
  • die zunehmende Bedeutung europäischen Rechts
  • die Fortentwicklung der Rechtsprechung

Dadurch wird fachliche Spezialisierung zu einer Grundvoraussetzung für qualifizierte anwaltliche Beratung und Vertretung.

Die Konsequenz für unsere Kanzlei lautet deshalb: Spezialisierung auf das Arbeitsrecht.

Erfahrung auf beiden Seiten – für beide Seiten

Zu unseren Mandanten gehören

  • Arbeitgeber
  • Selbständige und Geschäftsführer
  • Arbeitnehmer
  • Betriebsräte

Ziel der Beratung ist die jeweils bestmögliche Vertretung der Interessen unserer Mandanten. Weil wir regelmäßig sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten, kennen wir uns in beiden Interessensphären aus – ein großer Vorteil bei der Abwägung und Vermittlung zwischen den Parteien, denn oft lassen sich nur auf diese Weise optimale Ergebnisse herbeiführen.

Fortbildung als Wettbewerbsvorteil

Spezialisierung heißt auch: kontinuierliche Fortbildung, um stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung beraten zu können.

Ihre Zufriedenheit sowie eine effektive, zuverlässige und schnelle Bearbeitung der Mandate sind das Ziel unserer Arbeit im Arbeitsrecht.